Umlaufbeschluss des Gemeinderates am 28. Jan. 2021, 16:00 Uhr

Auszug aus dem NÖ COVID-19-Gesetz, LGBl. Nr. 34/2020 in derzeit geltender Fassung:

„(6) Für die Dauer der Geltung von Maßnahmen betreffend die COVID-19-Pandemie, längstens jedoch bis zum 30.06.2021, ist eine Beschlussfassung im Umlaufweg oder, bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen, in einer Videokonferenz zulässig. Zu einem solchen Beschluss ist die einfache Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderates erforderlich, wenn jedoch für die betreffende Angelegenheit strengere Mehrheitserfordernisse vorgesehen sind, deren Einhaltung. Zur Beschlussfassung im Umlaufweg hat der Bürgermeister den Beschlussantrag samt den erforderlichen Sachverhaltsunterlagen unter Setzung einer Frist, die mindestens 5 Tage ab Übermittlung der Beschlussunterlagen beträgt, allen übrigen Gemeinderatsmitgliedern schriftlich zuzuleiten. Die Übermittlung kann auch in jeder technisch möglichen Weise übermittelt werden, wenn das Mitglied des Gemeinderates dieser Übertragungsart zugestimmt hat. Diese haben ihre Stimme schriftlich mit Angabe des Datums der Entscheidung abzugeben und an den Bürgermeister innerhalb der von ihm gesetzten Frist zu übermitteln. Das Ergebnis einer Beschlussfassung im Umlaufweg ist allen Gemeinderäten bekanntzugeben. Gegen-, Abänderungs- und Zusatzanträge sind im Umlaufweg nicht möglich. Die im Wege eines Umlaufs sowie im Rahmen einer Videokonferenz getroffenen Beschlüsse sind an der Amtstafel oder auf der Homepage der Gemeinde kundzumachen. Ausgenommen davon sind jene Gegenstände, die in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurden. Auch über eine Beschlussfassung im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz ist ein Sitzungsprotokoll zu führen, § 53 ist dabei sinngemäß anzuwenden. Bei der Beschlussfassung im Umlaufweg hat das Sitzungsprotokoll allfällige Stellungnahmen zu enthalten.“

Die Zustellung erfolgte am 21. Jänner 2021 per E-Mail, da ALLE Gemeinderäte der elektronischen Zusendung von Kurrenden und Unterlagen per E-Mail zugestimmt haben (mit Unterschrift!)

TAGESORDNUNG

Beschlussfähigkeit: von den 21 nachweislich zur Abstimmung kontaktierten Gemeinderäten haben 19 Gemeinderäte in der vorgegebenen Zeitspanne retourniert, alle Beschlüsse einstimmig!

Öffentlicher Teil

1. Für die Erhöhung der Zugangsschnittstelle auf 10 Gbit/s für den Backhaul-Dienst wird ein Einmalbetrag von € 10.000,- zzgl. Ust. an die Fa. Kabelplus GmbH geleistet.

2. Entsprechend der GR-Besetzung (13:6:2) sind „Schulungsgelder“ (freiwillige Leistungen gemäß § 35 NÖ GO 1973) festzulegen und zu beschließen. 2021: € 5.466,10 / 2022: € 5.582,40 / 2023: € 5.698,70 / 2024: € 5.815,00 / 2025: € 5.931,30

3. Ein Teilungsplan gem. § 15 LTG in der KG Hain betrifft die südliche Straßenseite am Dorfplatz Großhain (Überschreibungen zwischen Land NÖ und MGde. Obritzberg-Rust)

4. Ein Teilungsplan gem. § 15 LTG in der KG Hain betrifft Grundabtretungen entlang der Radlberger Straße für die Entwässerungsrinne

5. Ein Teilungsplan gem. § 15 LTG in der KG Hain betrifft die Erweiterung der Ausfahrtstrompete beim HdG auf die L100

6. Dem ASV Sturm 40 Statzendorf wird für 2020 und 2021 je € 1.000,- als Subvention gewährt.

7. Dem Bildungswerk Hain wird für 2021 € 75,- gewährt.

Hinweis: die nächsten Sitzungen finden im Gemeindezentrum (in "physischer Anwesenheit") und damit öffentlich statt, die CoV-Schutzmaßnahmen sind streng einzuhalten: im Februar steht die Beschlussfassung für die LWL-Vollausbau-Vergabe an, voraussichtlich Ende März die Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2020.

Die Details zu den einzelnen TOP erfolgten nach Ablauf der Beschlussfassung, das Abstimmungsergebnis und allfällige Anmerkungen mit wesentlichem Inhalt und Bezug zu den TOP (diesmal keine) erfolgte nach Zustellung des Protokolles an die Gemeinderäte am 4. Feb. 2021.