Flurverfahren Herzogenburg

Die Flurplanung Herzogenburg - Kölbling wurde von einer Gruppe Landwirte initiiert und auch bezahlt, Franz Higer zum Sprecher erklärt.

FlurplanungsgebietNach einleitenden Gesprächen mit der LK-NÖ wurde der Antrag auf eine Flurplanung eingebracht. Die NÖ Agrarbezirksbehörde - eine Fachbehörde des Landes NÖ - hat diesen Antrag geprüft, und diese als notwendig und zweckmässig genehmigt. Damit konnte mit der Umsetzung der Flurplanung begonnen werden.

Es handelt sich dabei um ein Konzeptplanungsverfahren, dass als solches keinerlei Auswirkung auf das einbezogene Flurplanungsgebiet hat, weder werden die Flächen- oder Besitzverhältnisse berührt, noch irgend etwas in der Natur verändert.

Gleich zu Beginn wurde an 2 Terminen zur Einleitungsinformation in das FF Haus Ossarn eingeladen, um den Grundbesitzern im Flurplanungsgebiet vom Vorhaben zu informieren. Auch mit der Stadtgemeinde Herzogenburg (Amtsführung, Senat und Stadtrat) gab es einige Termine und Besprechungen.

Das gesamte Verfahren wird von den Fachleuten und Sachverständigen der Agrarbezirksbehörde abgewickelt, die zum Abschluss ein umfassendes Konzept liefern, wie das einbezogene Gebiet aussehen könnte, WENN man ein Flurbereinigungsverfahren machen WÜRDE. Die Flurplanung bildet somit die fachliche Basis für ein mögliches folgendes Flurverfahren, das auch angestrebt wird.

Der Abschluss der Flurplanung fand am 29. Jänner in Haus der Gemeinschaft in Kleinhain statt, da es in der gesamten Stadtgemeinde Herzogenburg keinen "finanziell erschwinglichen" Saal in der benötigten Größe gab.

Etwa 160 - 170 Personen nahmen an der Informationsveranstaltung teil und konnten sowohl allgemeinde Fragen, alsauch nachher persönliche Fragen an die Fachleute stellen.

Bewirtschaftungseinheiten aktuell - nachherDer offizielle Download ist hier möglich (Passwort: "Herzogenburg2025!"), aber auch hier kann das Ergebnis der Flurplanung nachgelesen bzw. heruntergeladen werden:

Nun sind alle betroffenen Grundbesitzer eingeladen, den Antrag auf Einleitung eines amtlichen Flurverfahrens zu unterzeichnen. Der Antrag liegt bis 31. März im Rathaus Herzogenburg während der Amtsstunden auf.

Wenn mindestens 55% der Grundbesitzer unterzeichnet haben, die auch mindestens 55 % der Grundstücksfläche besitzen, kann mit der Einleitung begonnen werden.

Argumente der Projektgegner:

  • diese argumentieren, dass zu den geschätzten Kosten von ca. € 1.400,- / ha auch der Grundverlust von geschätzten 4 % kommt, der von den Projektgegnern mit (illusorischen) € 15,- / m² bewertet wird, sohin also ca. € 7.400,- / ha.

Dem kann eine Aufwertung der Grundstücke von zumindest (realistisch) € 1,- je m² entgegen gehalten werden, sohin ein Mehrwert von € 10.000,- / ha.

  • diese argumentieren, dass sich die Hochwasserproblematik nicht verbessert.

Dem kann wiedersprochen werden, denn es erfolgt ein Ausbau auf ein 30-jähriges Hochwasser. Zudem wird durch die Möglichkeit, geeignete Standorte für den Siedlungshochwassserschutz (eine Gemeindeaufgabe) an den ideal dafür gelegenen Stellen einzuplanen. Das ergibt nicht nur die Möglichkeit für einen perfekten Hochwasserschutz, sondern senkt auch noch die Kosten immens.

  • diese argumentieren, dass ein Flurverfahren nur den Großbetrieben hilft.

Dem kann widersprochen werden insoferne, dass es in diesem Betreich gar keine "Großbetriebe" gibt, und gerade die mehrheitlich kleineren Betriebe dadurch Erleichterung haben und zudem Kosten einsparen können - weshalb die landwirtschaftlichen Betriebe nahezu alle dafür sind.

  • diese argumentieren, dass die Ökologie verschlechtert wird.

Dem kann widersprochen werden: durch die geplanten Ökologischen Neumaßnahmen wird die ökologische Ausstattung verbessert. Garantiert kann das werden, da auch die Bundesumweltanwaltschaft ihre Zustimmung geben muss, was im gegenteiligen Fall sicher nicht der Fall wäre.

  • diese argumentieren, dass sie im Verfahren keinen Zugriff auf ihren Besitz haben.

dem kann widersprochen werden: im Verfahren gibt es nur einen Vermerk im Grundbuch, dass aktuell ein Flurverfahren läuft. Der Grundbesitzer kann trotzdem immer mit dem Grundstück machen, was er / sie will.

  • diese argumentieren, dass sie im Verfahren "enteignet" würden.

Dem kann widersprochen werden: im Verfahren bleiben alle Besitzansprüche voll gewahrt - wie es aberhunderte bisherige Flurverfahren belegen

Argumente der Projektbefürworter:

  • verbesserte Zufahrten zu den Feldern
  • verbesserte Feldstruktur = weniger Treibstoffverbrauch, weniger Aufwand bei Düngemittel und Pflanzenschutz, Zeitersparnis
  • weniger Bodenerosion - der neue Felderverlauf wird an das Gelände angepasst
  • verbesserte Ökologie - die Rückzugsflächen für Wild werden vergrößert, neue ökologische Maßnahmen verbessern die ökologische Ausstattung
  • verbesserter Hochwasserschutz - Ausbau auf einen flächigen 30-jährigen Hochwasserschutz (aktuell 0, zudem ist der Siedlungschutz durch die Gemeinde auch nur teilweise gegeben)
  • weniger Bürokratie - weil weniger Feldstücke
  • Aufwertung des Grundbesitzes = größere Felder haben einen höheren Wert
  • Grenzkataster = Sicherheit der Grundstücksgröße (aktuell gibt es KEINE Vermessung und somit keine Garantie der Größe
  • überschaubare Kosten, die sich nachhaltig rechnen
  • die Aufwertung der Grundstücke ist jedenfalls höher als die Kosten
  • eine nachhaltige Investition in die Zukunft