Heizkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss 2022/23 - Antragstellung bereits möglich:
Die NÖ Landesregierung beschloss einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023 für soziale Härtefälle, dieser beträgt € 150,- + zusätzlich nochmals € 150,-
Gefördert werden EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in einer NÖ Gemeinde unter folgenden Kriterien:
BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen) bzw. Arbeitslose mit einem Arbeitslosengeld/Notstandshilfe unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz bzw. BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld / NÖ Familienhilfe / NÖ Kinderbetreuungszuschusses bzw. sonstige EinkommensbezieherInnen mit Familieneinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz - Antragstellung bis 31. März 2023 am Gemeindeamt.