NR-Wahl 2017
Wahltag: 15. Oktober 2017 - » zur offiziellen Website des BMI
Terminkalender (was / wann - nur Termine mit Gemeindebezug):
- 25. Juli: Stichtag
- 1. Aug.: letzter Termin für Nennung der Sprengelwahlleiter
- 4. Aug.: letzter Termin für Nennung der Wahlbeisitzer/Vertrauenspersonen
- 8. Aug.: Konstituierende Sitzung der Gemeindewahlbehörde, 19 Uhr
- 14. Aug.: Kundmachung Bgm. für Wählerverzeichnis-Einsicht
- 15. Aug.: 1. Tag der Auflage des Wählerverzeichnisses (Mo-Fr: 8-12 / Di: 16-20 Uhr, Sa: 8-12)
- 17. Aug.: Kundmachung Bgm. über Zahl der Wahlberechtigten
- 24. Aug.: Letzter Tag der Wählerverzeichnisauflage (es gab keine einzige Einsicht in das aufgelegte Wählerverzeichnis!)
- 25. Aug.: Letzter Tag der Benachrichtigung wegen Beeinspruchung gegen Personen im Wählervereichnis (individueller Fristenlauf)
- 8. Sept.: Abschluss des Wählerverzeichnisses
- Um den 15. Sept. werden a) die Briefwahlunterlagen am Gemeindeamt einlangen = Möglichkeit der Briefwahl, b) und auch die Wählerverständigungen ausgeschickt werden
- 2. Okt.: Letztmöglicher Zeitpunkt für die Zustellung der amtlichen Wahlinformationen
- 11. Okt.: Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten
- 13. Okt.: Letztmöglicher Zeitpunkt für mündliche Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten (nur bis 12 Uhr!)
- 15. Okt.: Wahltag - Öffnungszeiten (erst nach Beschluss durch Gemeindewahlbehörde - bisher üblich 8 - 14 Uhr)
- 15. Okt.: Einlangen von Wahlkarten spätestens vor Wahlschluss der Sprengelwahlbehörde bzw. bis 17 Uhr bei Bezirkswahlbehörde
- 19. Okt.: Ermittlung der Mandatare auf Wahlkreisebene - Beginn 2. Ermittlungsverfahren (Landeswahlkreis- bzw. Bundeswahlkreis) - anschl. Verlautbarung Endergebnis
- Berufungsfrist: 28 Tage ab Verlautbarung
- Innerhalb von 2 Jahren ab Wahltag: Pauschalentschädigung der Gemeinde wegen Wahlaufwand
Wahlkarten / Briefwahl » wie beantragen?
Antrag zur Ausstellung einer Wahlkarte
ab sofort
bis - schriftlich: 11. Okt. / mündlich bis 13. Okt., 12 Uhr (direkt am Gemeindeamt)
Die Wahlkarten müssen jedenfalls vor dem Wahlschluss bei der Wahlbehörde eingelangt (Zustellungsdauer berücksichtigen) sein - eine Überbringung an eine Wahlbehörde mittels Boten ist erlaubt!
Im Unterschied zu anderen Wahlen gilt bei der NR-Wahl der Grundsatz: "Partei vor Namen" - das bedeutet, dass bei einem Ankreuzen einer Partei jede Namensnennung einer anderen Partei wirkungslos ist.
Vorzugsstimmen können demgemäß nur a) entweder ohne Parteibezeichnung oder b) nur bei der gewählten Partei vergebe werden.
Werden Vorzugsstimmen bei verschiedenen Parteien angekreuzt, ist der Stimmzettel a) gültig, wenn eine einzige Partei angekreuzt ist = Stimme für die gewählte Partei (aber keine gültige Vorzugsstimme), b) ungültig, wenn dabei keine Partei angekreuzt wurde. Dies gilt unabhängig, ob Vorzugsstimmen im Bundes-, Landes- oder Regionalwahlkreis vergeben wurden.
Es kann jedoch "bei nur einer Partei" jeweils nur 1 Vorzugsstimme in allen 3 Wahlebenen gültig vergeben werden: Bundes- und Landesliste durch Einfügen des Namens oder der laufenden Nummer laut jeweiliger Liste, Regionalwahlkreis durch ankreuzen (Namen sind angeführt).
» Bundesliste VP » Landesliste VP
Wahllokale / Wahlzeiten: (wurden am 8. August von der Gemeindewahlbehörde festgelegt)
jeweils von 8 - 14 Uhr
Wahlberechtigt sind in unserer Gemeinde 927 Männer und 944 Frauen (Summe 1871 Personen)
Gemeinde-Endergebnis (ohne Gewähr):
Wahlberechtigt: 1871 Personen - abgegebene Stimmen: 1504 (+184 ausgestellte Wahlkarten)
davon 21 (1,4%) ungültig = 1483 gültige Stimmen - Gemeindeergebnis (%-Anteil): Sprengelergebnisse I / II / III:
Gemeindeweit wurden 184 Wahlkarten ausgegeben, diese sind im Gemeindeergebnis nicht enthalten, die Auszählung und Zuordnung erfolgt im Regionalwahlkreis (NÖ - 3D), eine Zuordnung auf Gemeindebene findet nicht statt.
Wahlbeteiligung (ohne Wahlkarten): 80,4% (mit Einbeziehung der Wahlkarten = Annahme 100%ige Teilnahme): 90,22 %
Vorläufiges Endergebnis Österreich: