Im Folgenden geht es um die Produktion von Energie aus Fotovoltiak und um mögliche Photovoltaikparks auf Ackerflächen
Die Stromproduktion durch Photovoltaik zählt zu den erneuerbaren Energieformen und sollte jedenfalls weiter ausgebaut werden. In diesem Sinn hat sich auch das Land NÖ für einen massiven Ausbau dieser Technik ausgesprochen (Verzehnfachung bis 2030). Besonders bevorzugt sollten diese Anlagen auf bestehenden (oder neu zu errichtenden) Dächern werden, die Flächenaufstellung auf Grünlandflächen - soweit nicht im Baulandbereich - sollte nur nachrangig erfolgen.
Der wesentliche Nachteil dieser Stromerzeugungsform ist, dass der Großteil der Energie im Sommer erzeugt wird, und nur bei Tages-(Sonnen)licht, wodurch sich aber eine sinnvolle Ergänzung zur Windkraft ergibt. Windkraft liefert den Großteil der Energie im Winterhalbjahr, aber auch in der Nacht, wo es weniger Bedarf dafür gibt. Beide haben den Nachteil, dass eine tatsächliche Steuerung der Produktion nicht möglich ist.
Durch die gegenseitige Eränzung kann die bestehende Kabel-Infrastruktur bestens ausgenützt werden, eine Leistungseinschränkung aufgrund der Leitungskapazität wird nach Fachmeinung nur im Sommer (starkes Sonnenlicht bei gleichzeitigem Starkwind) an max. 2 - 3 Tagen notwendig.
Möglicher Fotovoltaikpark am Hainer Höhenrücken?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass es sich bis Ende Juni um kein offizielles Projekt gehandelt hat, daher gab es bisher auch keine öffentliche Information. Selbst zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung am 7. Juli 2020 gibt es nur eine "Vor-Planungsphase" durch die EVN-Naturkraft (eine selbstständige 100%-Tochter der EVN - folgend nur kurz EVN-NK), eine erste Information der Gemeinde ist erst kürzlich erfolgt bzgl. grundsätzlicher Einstellung zu solchem Vorhaben.
Der gesamte Gemeinderat wird sich (laut GR-Sitzung am 7. Juli 2020) in absehbarer Zeit zu einer Raumordnungsbesprechung mit dem Projektbetreiber zusammenfinden, um offizielle Informationen zu bekommen und darüber zu beraten.
Da es bereits vermehrt teilweise sehr bösartige und untergriffige Falschmeldungen gibt, hier die bisherigen Fakten (Stand 30. Juni 2020):
- Die EVN-NK plant in Ergänzung des bestehenden Windparkes und des Umspannwerkes Photovoltaik-Parks (am Höhenrücken Kölbling bis Schottergrube Jägerbau), auch um die bestehende 20/110-kV-Leitungs-Infrastruktur nutzen zu können.
- Dazu wurden viele (von dieser Grundsatzplanung betroffene) Grundstücksbesitzer von der EVN-NK kontaktiert.
- So auch GR Franz Higer: durch die früheren Probleme (und die Neid-Debatte) beim Windpark regte dieser an, den Ortsbauernrat Hain als kompetenten Ansprechpartner für dieses / diese Projekt/e zu kontaktieren, was folgend auch passierte.
- Ortsbauernratsobmann Josef Leen jun. erreichte in Gesprächen mit der EVN-NK einen ersten gemeinsamen Infoabend (im HdG, anwesend ca. 30 Personen), zu dem VON der EVN-NK die von ihrer Planung betroffenen Grundbesitzer geladen wurden. In einer sehr offenen Diskussion wurden zahlreiche Kritikpunkte des geplanten Projektes sichtbar, vorab der wesentliche: es gibt keine rechtliche Sicherheit durch einen - sonst für solche landesweit geplante Projekte - vorhandenen Rahmenvertrag durch die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer. Für die Grundbesitzer / Landwirte blieben viele Fragen offen, so zu INVECOS, Fristen, Besteuerung, Jagd, Widmung, Zahlungshöhe, uva. mehr.
- Folgend trat eine lange Zeit der Stille ein, in dieser Zeit wurde ein Rahmenvertrag durch die NÖ-LLWK mit ALLEN zukünftigen Photovoltaikpark-Entwicklern in NÖ (außer der EVN-NK gibt es zahlreiche weitere Interessenten bzw. Projektentwickler) ausverhandelt.
- Nachfolgend wurden von der EVN-NK wiederum Grundbesitzer kontaktiert, um nun diese vorliegenden Verträge abzuschließen. Von Seiten der Projektentwickler sind nur zusammenhängende Flächen ab 4-5 ha (ideal ab 10 ha) im Nahbereich des Windparkes interessant, da sämtliche Anlagen eingezäunt werden, Böden schlechter Bonität werden bevorzugt.
- Diese Verträge werden besonders von jenen Grundbesitzern angenommen, die ihre Flächen schon bisher verpachtet haben und so auf höhere Pachtzahlungen hoffen. Aktive Landwirte sind von diesen Verträgen wenig bis gar nicht begeistert, weil dadurch die nutzbaren vorhandenen Agrarflächen verringert werden und die Pachtpreise steigen könnten.
- Ob, wann und wo möglicherweise diese Parks errichtet werden sollen, liegt allein bei der EVN-NK. Da es sich dabei zuletzt aber auch um ein "raumplanerisches Verfahren" handelt, MUSS die Gemeinde in dieses Verfahren (Umwidmung von "Grünland-Landwirtschaft" in "Grünland-Freihalteflächen-Photovoltaik" mit allen rechtlichen Vorgaben, wie Auflage, Kundmachung, usw.) einbezogen werden - samt Begutachtung durch das Land NÖ.
- Ein wesentlicher Punkt, OB ÜBERHAUPT ein Photovoltaikpark kommt, ist der gewinnbringende Betrieb. Da es sicher keine Finanzierung über einen "Ökostrom-Zuschlag" geben wird (wie für die bisherige erneuerbare Energie), hängt alles an einer zukünftigen CO²-Steuer bzw. an deren Höhe.
Leider notwendig ist eine parteipolitische Information: anders als untergriffige und regelrecht hetzerische Gerüchte behaupten, haben alle landwirtschaftlichen Hainer VP-Gemeindevertreter eine Teilnahme ihrer eigenen Ackerflächen an diesem Projekt abgelehnt!
Damit sollte eine entspannte und sachliche Diskussion über das JA oder NEIN zu diesem Projekt möglich sein. Anders als bei einem Windpark-Projekt gibt es keine Abstandsregeln, auch nicht zu bestehenden Windrädern (wobei es keinen Photovoltaik-Park direkt unter dem Rotor geben wird = ca. 35 m Radius), eine allfällige Umzäunung wird mind. 50 cm von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet werden.
Zahlungen: es kursieren wilde Gerüchte über die Höhe der Pachtzahlungen: aktuell sind öffentlich noch keine fixen Beträge bekannt, fest steht jedoch, dass es zwischen den einzelnen Verträgen keinen Unterschied geben darf bzw. diese ident sein müssen.
Die EVN-NK informierte nun die Gemeinde über ihr Vorhaben, auf dem "Hainer Höhenrücken" auf Teilflächen (mind. 5 ha zusammenhängend) solche Parks zu errichten, derzeit angeblich ca. 20 ha. Es wird sicher auch im Gemeinderat sehr kontroversielle Diskussionen geben. Es ist Sache des Gemeinderatsausschusses / des Gemeinderates, nach Vorlage des Projektes eine Richtungsentscheidung zu treffen. Falls es eine positive Entscheidung gibt, kann erst aufgrund des fertig vorgelegten Projektes und nach positiver Begutachtung durch das Land NÖ eine mögliche Widmung beschlossen werden. Auch mögliche "Entschädigungen" aliquot zu den Windparks an die Gemeinde / Bürger stehen im Raum.
Was kostet / was bringt eine Freiflächen-Photovoltaikanlage?
Die Errichtungskosten liegen bei ca. € 500.000,- / ha (+ 20kV-Leitungsinfrastruktur), die elektrische Leistung beträgt ca. 0,7 MW (= ca. 350 Haushalte), die Nutzungsdauer beträgt 25 bis max. 30 Jahre (Leistungsverlust). Die Anlagen sind üblicherweise "aufgeständert" - stehen also auf einem starren "Ständer" = "Pfahlfundamentierung", die einzelnene Standard-Elemente sind 1,6 m lang, der Abstand zwischen den Reihen beträgt ca. 4,5 m. Die Parks sind üblicherweise eingezäunt und Video-überwacht.
Sobald es weitere konkrete Informationen gibt - obritzberg.info informiert wie immer aktuell, korrekt, offen, umfassend, unabhängig & kritisch!
Das Land NÖ hat alle diesbezüglichen Erwartungen gestoppt. Zuerst muss das EAG im Nationalrat beschlossen werden (wurde in der Zwischenzeit beschlossen) und es müssen durch das Land NÖ geeignete Zonen festgelegt werden, wo solche Freiflächenanlagen errichtet werden können (ohne diese kann der Gemeinderat rein gar nichts beschließen).
UND: es sollen zuvor alle Möglichkeiten für alternative Standorte für Sonnenstrom genützt werden, wie Dächer, Ödflächen, Parkplätze, Deponien, ... - wie "realistisch" dieses Unterfangen ist, wird die nächste Zukunft zeigen!
(Stand: Juli 2021)
Vom Land NÖ wurde eine ca. 12 ha große "Eignungszone" ausgewiesen, die eigenartigerweise durch Vorverträge mit der EVN verknüpft sind. In dieser Zone dürften bis zu 10 ha Freiflächenanlagen errichtet werden, WENN die Gemeinde eine Umwidmung beschließt - was aber bis auf Weiteres, und auch nicht in dieser Form - nicht erfolgt.
(Stand: 2023)
Der zuständige Ausschuss hat sich bereits mehrmals mit dieser Materie befasst und alle diesbezüglichen Vorstöße (auch von anderen Ansuchern um Freiflächenwidmung) u.a. an den Vollausbau des Umspannwerkes Zagging geknüpft. Nur mit einem Vollausbau können auch private Dach- oder andere kleinere Anlagen über 4kWp angeschlossen werden.
(Stand: März 2024)